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   BGH, 30.06.1976 - IV ZR 28/75   

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BGH, 30.06.1976 - IV ZR 28/75 (https://dejure.org/1976,2611)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1976 - IV ZR 28/75 (https://dejure.org/1976,2611)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1976 - IV ZR 28/75 (https://dejure.org/1976,2611)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Revision - Merkmale einer provisionsausschliessenden wirtschaftlichen Verflechtung - Provisionsanspruch eines Maklers - Wirtschaftliche Beteiligung eines Maklers an einem Unternehmen ohne zusätzliche Beherrschung der Geschäftsführung - Wirtschaftliche ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Anspruch auf Maklerprovision bei wirtschaftlicher Verflechtung zwischen dem Vertragsgegner des Auftraggebers und dem Makler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 126
  • DB 1976, 2203
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.05.1971 - IV ZR 82/70

    Identität von Käufer und Verkäufer bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise -

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - IV ZR 28/75
    Die vom Senat zur Frage der wirtschaftlichen Verflechtung getroffenen Entscheidungen betrafen bisher Fälle, in denen der Makler sowohl an dem Verkäuferunternehmen wirtschaftlich beteiligt war als auch dessen Geschäftsführung beherrschte (vgl. NJW 1971, 1839; 1973, 1649; 1974, 1130; WM 1974, 783; NJW 1975, 1215; 1976, 45 = WM 1975, 1208).
  • BGH, 23.11.1973 - IV ZR 34/73

    Handelsvertreter - Maklertätigkeit - Provision - Kundenwerbung

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - IV ZR 28/75
    Er hat bei seinen bisherigen Entscheidungen, soweit der Provisionsanspruch nicht schon daran scheiterte, daß wegen der weitgehenden wirtschaftlichen Identität zwischen dem Makler und dem Vertragspartner seines Auftraggebers von der Vermittlung eines Geschäfts mit einem Dritten keine Rede sein konnte, auf den in der Person des Maklers bestehenden Interessenkonflikt und die gefährdete Unparteilichkeit abgestellt, derentwegen der Makler rechtlich außerstande ist, die Interessen seines Auftraggebers wahrzunehmen und Maklerdienste zu leisten (vgl. hierzu außer den oben zitierten Entscheidungen noch die Entscheidung vom 23. November 1973 = NJW 1974, 137).
  • BGH, 16.04.1975 - IV ZR 21/74

    Entstehung eines Provisionsanspruches eines Maklers - Enge wirtschaftliche

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - IV ZR 28/75
    Die vom Senat zur Frage der wirtschaftlichen Verflechtung getroffenen Entscheidungen betrafen bisher Fälle, in denen der Makler sowohl an dem Verkäuferunternehmen wirtschaftlich beteiligt war als auch dessen Geschäftsführung beherrschte (vgl. NJW 1971, 1839; 1973, 1649; 1974, 1130; WM 1974, 783; NJW 1975, 1215; 1976, 45 = WM 1975, 1208).
  • BGH, 13.03.1974 - IV ZR 53/73

    Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision - Vermittlung eines Vertrages mit

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - IV ZR 28/75
    Die vom Senat zur Frage der wirtschaftlichen Verflechtung getroffenen Entscheidungen betrafen bisher Fälle, in denen der Makler sowohl an dem Verkäuferunternehmen wirtschaftlich beteiligt war als auch dessen Geschäftsführung beherrschte (vgl. NJW 1971, 1839; 1973, 1649; 1974, 1130; WM 1974, 783; NJW 1975, 1215; 1976, 45 = WM 1975, 1208).
  • BGH, 25.05.1973 - IV ZR 16/72

    Voraussetzungen für die Entstehung von Provisionsansprüchen eines Maklers -

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - IV ZR 28/75
    Die vom Senat zur Frage der wirtschaftlichen Verflechtung getroffenen Entscheidungen betrafen bisher Fälle, in denen der Makler sowohl an dem Verkäuferunternehmen wirtschaftlich beteiligt war als auch dessen Geschäftsführung beherrschte (vgl. NJW 1971, 1839; 1973, 1649; 1974, 1130; WM 1974, 783; NJW 1975, 1215; 1976, 45 = WM 1975, 1208).
  • BGH, 08.10.1975 - IV ZR 13/75

    Rechte und Pflichten aus einem Maklervertrag - Werbemaßnahmen für den Verkauf von

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - IV ZR 28/75
    Die vom Senat zur Frage der wirtschaftlichen Verflechtung getroffenen Entscheidungen betrafen bisher Fälle, in denen der Makler sowohl an dem Verkäuferunternehmen wirtschaftlich beteiligt war als auch dessen Geschäftsführung beherrschte (vgl. NJW 1971, 1839; 1973, 1649; 1974, 1130; WM 1974, 783; NJW 1975, 1215; 1976, 45 = WM 1975, 1208).
  • OLG München, 07.05.1974 - 9 U 3886/73

    Anspruch auf Rückzahlung der Maklerprovision; Voraussetzungen des Anspruchs auf

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - IV ZR 28/75
    Für einen Provisionsanspruch in derartigen Fällen sprechen sich aus das OLG München (NJW 1974, 1875; sowie das LG Düsseldorf AIZ 1975, 214).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2016 - L 19 AS 2026/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Denn in Fällen, in denen der "Vermittler" zugleich dem (potentiellen) Vertragspartner seines Auftraggebers in besonderem Maße verbunden ist, ist die für eine ordnungsgemäße Maklertätigkeit erforderliche Unparteilichkeit nicht mehr gewährleistet (vgl. etwa BGH, Urteile vom 12.03.1998 - III ZR 14/97 - BGHZ 138, 170 und vom 30.06.1976 - IV ZR 28/75).

    Bei ihm ist daher nach objektiver Beurteilung eine sachgemäße Wahrnehmung der Interessen des Auftraggebers des Maklervertrages nicht mehr gewährleistet (vgl. BGH, Urteil vom 30.06.1976 - IV ZR 28/75).

    Diese objektive Gefährdung der Interessen des Auftraggebers rechtfertigt es, dem Makler den Provisionsanspruch zu versagen, wenn er als Mitgesellschafter am Gewinn des Vertragsgegners seines Auftraggebers beteiligt ist (BGH, Urteile vom 24.06.1981 - IVa ZR 159/80 - NJW 1981, 2293 und vom 30.06.1976 - IV ZR 28/75).

    Das gilt auch dann, wenn er keinen beherrschenden Einfluss auf diese Gesellschaft ausüben kann (BGH, Urteil vom 30.06.1976 - IV ZR 28/75; Jäger in jurisPK-BGB Band 2, § 652 Rn. 99).

    Eine Ausnahme könnte allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die Gewinnbeteiligung des Maklers ganz unbedeutend ist (BGH, Urteil vom 30.06.1976 - IV ZR 28/75).

    Dass die Klägerin sich auf die Vermittlung von Arbeitskräften gerade in diejenige Fa. konzentriert hat, an der sie eine Gewinnbeteiligung hat, lässt zur Überzeugung des Senates nur den Schluss zu, dass sie dieser Fa. in besonderem Maße verbunden gewesen ist, zumal sich die Klägerin ihrerseits von der Fa. D GmbH & Co. KG, die sich auf der Suche nach Arbeitskräften auch an die Klägerin wandte, wiederholt Folgeaufträge (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30.06.1976 - IV ZR 28/75) erhoffen konnte.

  • BGH, 01.04.1992 - IV ZR 154/91

    Bestimmung der Maklertätigkeit oder Tätigkeit als Handelsvertreter bei einer

    Eine Maklertätigkeit im Sinne des § 652 Abs. 1 BGB setzt aber voraus, daß der vom Auftraggeber des Maklers angestrebte Vertragsschluß zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten, nicht aber zwischen Auftraggeber und Makler zustande gekommen ist (Senatsurteile vom 12.05.1971 - IV ZR 82/70 - NJW 1971, 1839 = LM BGB § 652 Nr. 41; vom 25.05.1973 - IV ZR 16/72 - NJW 1973, 1649 = LM BGB § 652 Nr. 47; vom 16.04.1975 - IV ZR 21/74 - NJW 1975, 1215 [BGH 16.04.1975 - IV ZR 21/74] = LM BGB § 652 Nr. 53; vom 30.06.1976 - IV ZR 28/75 - BB 1976, 1432 = LM BGB § 652 Nr. 57 und vom 24.04.1985 - IVa ZR 211/83 - NJW 1985, 2473 = LM BGB § 652 Nr. 91).
  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 159/80

    Anspruch auf Auszahlung der in einem Maklervertrag vereinbarten Provision -

    Zwar hat der frühere IV. Zivilsenat solche Fälle bislang nicht entschieden; jedoch hat er die Möglichkeit angedeutet, daß dann eine "andere Betrachtungsweise geboten" sein kann (Urteil vom 30. Juni 1976 - IV ZR 28/75 - LM BGB § 652 Nr. 57), und dabei auf die Institutionalisierung des in jenem Fall durch die Gewinnbeteiligung bedingten Interessenkonflikts hingewiesen.
  • BGH, 24.01.1997 - V ZR 294/95

    Annahme eines ersatzfähigen Schadens bei Bestehen eines anderweitigen

    Für die Entstehung dieses Schadens ist es ohne Bedeutung, ob die Klägerin und die Maklerin miteinander im Sinne der Rechtsprechung des IV. Zivilsenats (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 24. April 1985, IVa ZR 211/83, NJW 1985, 2473 m.N.; Urt. v. 16. April 1975, IV ZR 21/74, AIZ 75, 213; Urt. v. 30. Juni 1976, IV ZR 28/75, LM BGB § 652 Nr. 57 und die Darstellung nebst Nachweisen bei Dehner, NJW 1991, 3254, 3259) [VGH Hessen 13.03.1991 - 1 UE 3464/88] verflochten sind.
  • BSG, 21.02.2008 - B 11a AL 91/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Insoweit hätte sich die Beschwerdebegründung damit auseinandersetzen müssen, dass der BGH von einer den Maklerlohn ausschließenden rechtlichen oder wirtschaftlichen Verflechtung (Beherrschung oder institutionalisierter Interessenkonflikt) grundsätzlich ausgeht, wenn das Zustandekommen des Hauptvertrags nicht allein von den Vertragsparteien, sondern (auch) von der Entscheidung des Maklers abhängig ist (BGHZ 112, 240 ; zur Verflechtung bei Personenidentität des persönlich haftenden Gesellschafters einer vermittelnden OHG und späteren KG sowie des Geschäftsführers und Mitgesellschafters der am Hauptvertrag beteiligten GmbH vgl BGH, Urteil vom 8. Oktober 1975 - IV ZR 13/75; zur Verflechtung auch ohne Beherrschung der Geschäftsführung bei lediglich 40 %iger Kapital- und Gewinnbeteiligung des Maklers an der als KG organisierten Hauptvertragspartei vgl BGH, Urteil vom 30. Juni 1976 - IV ZR 28/75).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2016 - L 2 AS 602/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - öffentlich-rechtlicher Vertrag -

    In seiner Entscheidung vom 30. Juni 1976 (Az. IV ZR 28/75 - zitiert nach juris) hat der BGH ausdrücklich eine Tätigkeit als Geschäftsführer bei der Bejahung einer Verflechtung nicht gefordert, sondern auf die wirtschaftliche Beteiligung des Gesellschafters abgestellt.
  • OLG Hamm, 18.01.1999 - 8 UF 281/98

    Nachehelicher Unterhalt bei einer nach polnischem Recht geschiedenen Ehe

    Ein solcher im Scheidungsurteil unterbliebener Schuldausspruch ist auch nicht isoliert nachholbar, wie der Senat bereits entschieden hat (- 8 WF 524/97 - vgl. auch BGH, MDR 1977, 126 für den Fall des Verzichts auf die Feststellung einer Schuld eines Ehepartners in einem Ehescheidungsverfahren vor einem ... Gericht).
  • BGH, 22.12.1976 - IV ZR 146/75
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß dem Beklagten kein Maklerlohnanspruch nach § 652 BGB hinsichtlich des Grundstückskaufvertrages und des Bauherrn-Betreuer-Vertrages zustand, weil er als Miteigentümer des Grundstücks und als Mitgesellschafter und Geschäftsführer der B außerstande war, die in § 652 BGB für die Entstehung des Maklerlohnes vorausgesetzten Maklerdienste zu leisten (vgl. hierzu BGH WM 1976, 1228 = JZ 1976, 786).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1976 - V ZR 221/74   

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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Vornahme einer Amtspflichtverletzung - Versagung einer Baugenehmigung nach Abschluss eines Erbbauvertrags zum Bau eines Parkhauses - Amtspflichtwidriges Aufstellen eines Bebauungsplans entgegen der Baupläne des Klägers - Eintritt der Verjährung - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 39
  • DB 1976, 2203
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.01.1975 - III ZR 18/72

    Amtspflichten der Gemeinde bei Beschlußfassung über einen Bebauungsplan; Begriff

    Auszug aus BGH, 09.07.1976 - V ZR 221/74
    Der Bundesgerichtshof hat in jüngster Zeit mehrfach erwogen, ob eine Stadtgemeinde gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG für "legislative" Akte ihres Gemeinderats zur Verantwortung gezogen werden kann (BGH-Urt. v. 30. Januar 1975 - III ZR 18/75 - WM 1975, 630, 633; BGHZ 65, 182, 183).

    Insbesondere die Aufstellung eines Bebauungsplanes berührt die Belange der betroffenen Grundeigentümer oder sonst dinglich Berechtigten in räumlich und personell so klar abgegrenzter Weise, daß diese Personen als "Dritte" im Sinne des § 839 BGB in Betracht kommen, denen gegenüber die Mitglieder des Gemeinderats bei ihrer Tätigkeit Amtspflichten haben (BGH WM 1975, 630, 633 mit weiteren Hinweisen).

  • BGH, 29.09.1975 - III ZR 40/73

    Amtspflichten der Gemeinde bei Erteilung bzw. Versagung des Einvernehmens

    Auszug aus BGH, 09.07.1976 - V ZR 221/74
    Der Bundesgerichtshof hat in jüngster Zeit mehrfach erwogen, ob eine Stadtgemeinde gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG für "legislative" Akte ihres Gemeinderats zur Verantwortung gezogen werden kann (BGH-Urt. v. 30. Januar 1975 - III ZR 18/75 - WM 1975, 630, 633; BGHZ 65, 182, 183).
  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 268/51

    Masseur-Praxis - Bindung der Zivilgerichte an ein rechtskräftiges

    Auszug aus BGH, 09.07.1976 - V ZR 221/74
    Die ordentlichen Gerichte sind an die Urteile der Verwaltungsgerichte über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts gebunden (BGHZ 9, 329, 332; 20, 379, 382; Ule, Verwaltungsprozeßrecht 6. Aufl. S. 168; Rüfner in Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht 1975, S. 372).
  • BGH, 17.05.1956 - III ZR 280/54

    Gründe des Urteils eines Verwaltungsgerichts

    Auszug aus BGH, 09.07.1976 - V ZR 221/74
    Die ordentlichen Gerichte sind an die Urteile der Verwaltungsgerichte über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts gebunden (BGHZ 9, 329, 332; 20, 379, 382; Ule, Verwaltungsprozeßrecht 6. Aufl. S. 168; Rüfner in Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht 1975, S. 372).
  • BayObLG, 18.10.1977 - BReg. 3 Z 68/76

    Beurkundung der Übertragung eines Geschäftsanteils an einer deutschen GmbH;

    Auch solche Rechtsgeschäfte könnten nur von einem deutschen Notar wirksam beurkundet werden (Winkler NJW 1974, 1032; Schmidt DB 1974, 1216; 1976, 2203 [BGH 09.07.1976 - V ZR 221/74] ; Kuntze DB 1975, 193; Brambring NJW 1975, 1255 [OLG Hamm 01.02.1974 - 15 Wx 6/74] ; derselbe DNotZ 1976, 502; Keidel/Winkler FGG 10. Aufl. Einl. Beurkundungsgesetz RdNr. 54).
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